Die GESS ist eine internationale Schule in Singapur, die ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle und ganzheitliche Bildung bietet. Als gemeinnützige Schule investieren wir unsere finanziellen Mittel vollständig in die Weiterentwicklung von Lernen und Lehren. Über den GESS Schulverein, dessen Mitglieder überwiegend Eltern unserer Schule sind, gestaltet unsere Gemeinschaft auch die finanzielle Entwicklung der Schule mit. Der Schulverein entscheidet über das jährliche Budget und die Schulgebühren.
Die veröffentlichten Schulgebühren gelten für alle Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2026/27. Alle veröffentlichten Gebühren sind in Singapur-Dollar (SGD) angegeben, gegebenenfalls einschließlich der geltenden GST (Goods and Services Tax).
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3.950 | Einmalig |
| Schulgebühren Pre-Kindergarten: 3 halbe Tage & 2 ganze Tage pro Woche | 29.375 | Pro Jahr |
| Schulgebühren Pre-Kindergarten: fünf ganze Tage | 33.860 | Pro Jahr |
| Schulgebühren Kindergarten und Vorschule | 33.860 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6.130 | Pro Jahr |
| Gebühren für Lernmaterialien & Exkursionen³ | 335 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3.950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 35.770 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6.130 | Pro Jahr |
| Gebühren für Lernmaterialien & Exkursionen³ | 335 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| Klasse 5 – Blasinstrumentenprogramm | 750 | Pro Jahr |
| EAL Regulär | 3.090 | Pro Halbjahr |
| EAL Intensiv | 6.180 | Pro Halbjahr |
| Lernförderung – Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lernförderung – Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 3 | 350 - 450 | Schätzung |
| Klasse 4 | 650 - 750 | Schätzung |
| Klasse 5 | 800 - 950 | Schätzung |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 40545 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6130 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| EAL Regulär | 3.090 | Pro Halbjahr |
| EAL Intensiv | 6.180 | Pro Halbjahr |
| Lernförderung - Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lernförderung - Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 6 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 7 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 8 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 9 | 300 - 2.500 | Schätzung |
| Klasse 10 | 300 - 2.500 | Schätzung |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 43990 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6130 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| Lernförderung Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lernförderung Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 11 | 300 - 2.500 | Schätzung |
| Klasse 12 | 300 - 2.500 | Schätzung |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3.950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 28.855 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6.130 | Pro Jahr |
| Gebühren für Lernmaterialien & Exkursionen³ | 335 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, Pro Halbjahr |
| Blasinstrumentenprogramm | 750 | Pro Jahr |
| Lern-/Sprachförderung – Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lern-/Sprachförderung – Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 3 | 350 - 450 | Schätzung |
| Klasse 4 | 650 - 750 | Schätzung |
| Eingangsstufe – Klasse 1 (Mo, Do, Fr) | 1740 | Pro Halbjahr |
| Klasse 2 (Mo, Fr) | 1160 | Pro Halbjahr |
| Klasse 3 (Di) | 580 | Pro Halbjahr |
| Eingangsstufe² – Klasse 5 (Mi [zusätzlicher Tag]) | 580 | Pro Halbjahr |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3.950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 32.440 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6.130 | Pro Jahr |
| Gebühren für Lernmaterialien & Exkursionen³ | 335 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| Blasinstrumentenprogramm | 750 | Pro Jahr |
| Lern-/Sprachförderung – Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lern-/Sprachförderung – Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 5 | 800 - 950 | Schätzung |
| Klasse 6 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 7 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 8 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Klasse 9 | 1.000 - 1.600 | Schätzung |
| Eingangsstufe² - Klasse 5 (Wed [zusätzlicher Tag]) | 580 | Pro Halbjahr |
| Gebührenposten | Gebühr (SGD) | |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr¹ | 3950 | Einmalig |
| Schulgebühren | 35080 | Pro Jahr |
| Entwicklungsgebühr² | 6130 | Pro Jahr |
| Gebühren für Lernmaterialien & Exkursionen³ | 335 | Pro Jahr |
| CCA-/ LEP⁴-Gebühr | 280 - 450 | Pro Aktivität, pro Halbjahr |
| Lern-/Sprachförderung – Regulär | 2.945 | Pro Halbjahr |
| Lern-/Sprachförderung – Intensiv | 5.890 | Pro Halbjahr |
| Klasse 10 | 1.800 - 2.000 | Schätzung |
| Klasse 11 | --- | |
| Klasse 12 | 1.600 - 1.800 | Schätzung |
¹ Die Aufnahmegebühr besteht aus einer Anmeldegebühr von S$3.550 und einer nicht erstattungsfähigen Bewerbungsgebühr von S$400,00.
² Nur im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr sowie ab dem dritten Kind gibt es einen Rabatt von 50 % auf die Entwicklungsgebühr.
³ Gebühren für Lernmaterialien und Exkursionen werden nicht anteilig berechnet.
⁴ CCA: Co-Curricular Activity, LEP: Language Enrichment Programme
* Die Gebühren für Klassenfahrten, die Enrichment Week und mehrtägige Exkursionen basieren auf Schätzungen. Die tatsächlich bestätigten Gebühren werden von den zuständigen Fachbereichen zu gegebener Zeit im Schuljahr bekannt gegeben.

| Bankverbindung | |
|---|---|
| Name des Zahlungsempfängers | German European School Singapore |
| Name der Bank | United Overseas Bank, Thomson Branch |
| Addresse | 251 – 253 Upper Thomson Road, Singapore 574376 |
| Kontonummer | 314-305-862-8 |
| Bankleitzahl | 7375 |
| Filialcode | 007 |
| SWIFT-Code | UOVBSGSGXXX |
Bitte befolgen Sie die folgenden Schritte, um eine erfolgreiche Zahlung sicherzustellen:
Das Online-Zahlungssystem akzeptiert Zahlungen ausschließlich in Singapur-Dollar für folgende Karten:
NETS-Zahlungen sind in der Buchhaltung (3. Stock, Block A) auf dem Schulcampus möglich.
Die GESS folgt einem internationalen Schulkalender mit zwei Schulhalbjahren. Die Schulgebühren werden jährlich in Rechnung gestellt, mit zwei Zahlungszeiträumen, jeweils einem pro Halbjahr. 50 % der jährlichen Schulgebühren sind für das erste Halbjahr fällig, die restlichen 50 % für das zweite Halbjahr.
Ja, die GESS bietet einen monatlichen Zahlungsplan für die Schulgebühren an. Die Gebühren jedes Halbjahrs werden in fünf monatlichen Raten über eine GIRO-Vereinbarung mit Ihrer Bank in Singapur beglichen. Für diesen Service fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die jährlichen Schulgebühren umfassen alle üblichen Gebührenposten einer internationalen Schule, wie Schulgeld, Gebäude-/Instandhaltungskosten, Lernmaterialien, technische Endgeräte und reguläre Klassenfahrten. Optionale Nachmittagsangebote wie privater Musikunterricht, außerschulische Aktivitäten und Sport sind nicht in den Schulgebühren enthalten.
Die GESS ist eine gemeinnützige internationale Schule, die für vertretbare Schulgebühren sorgt und gleichzeitig eine vollumfängliche internationale Schulbildung bietet. Die GESS bietet derzeit keine Stipendien für die Schule an.
Wie bei den meisten internationalen Schulen in Singapur wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Bewerbungsgebühr erhoben. Diese ist Teil der Aufnahmegebühr und unter keinen Umständen erstattungsfähig. Aufnahmetests oder -bewertungen werden erst durchgeführt, nachdem die Bewerbungsgebühr entrichtet wurde.
Es gibt zwei Kündigungsfristen pro Jahr. Familien müssen die Schule bis zum 15. Oktober informieren, wenn ihr Kind die GESS zum Ende des ersten Halbjahres verlässt, und bis zum 31. März, wenn es im folgenden Schuljahr nicht weiter an der GESS bleibt.
Sobald die Bewerbung genehmigt wurde, müssen die Eltern den Schülervertrag und das Angebotsschreiben innerhalb von drei Tagen unterzeichnen, um den Platz in der jeweiligen Klassenstufe zu sichern. Es kann möglich sein, den Starttermin auf den Beginn des folgenden Schuljahres zu verschieben. Um den Platz zu sichern, ist die vollständige Zahlung der ersten Rechnung erforderlich. Bitte besprechen Sie die Möglichkeit einer Verschiebung mit Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Schulanmeldung.
Die Schulgebühren können mit folgenden Zahlungsmethoden beglichen werden.
Internationale Überweisungen werden akzeptiert. Bitte stellen Sie sicher, dass die Überweisung in Singapur-Dollar (SGD) erfolgt und nicht in Ihrer Landeswährung.
Alternativ können Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte (VISA oder Mastercard) geleistet werden.
Vertragliche Vereinbarungen bestehen zwischen den Eltern und der Schule. Wenn Ihr Arbeitgeber die Schulgebühren direkt übernimmt, müssen Sie die Rechnung aus dem Elternportal herunterladen und an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Wenn Ihr Kind singapurische Staatsbürgerin oder Staatsbürger ist, können Sie den Childhood Development Account, einschließlich des Baby Bonus, zur Bezahlung der Gebühren für den vorschulischen Bereich verwenden. Weitere Informationen zum Baby Bonus Scheme und zum Childhood Development Account finden Sie auf der Website des Ministry of Social and Family Development.
Die erste Rechnung, die Anmeldegebühr, Schulgebühren, Entwicklungsgebühr und Materialgebühren umfasst, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Wird die erste Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, kann der Platz verfallen und der nächsten Person auf der Warteliste angeboten werden.
Teilt eine Familie der Schule die Stornierung der Anmeldung mit, gilt folgender Erstattungsplan:
Mehr als 90 Tage vor dem ersten Schultag: 50 % Erstattung der gezahlten Anmelde-, Schul- und Entwicklungsgebühren
89–0 Tage vor dem ersten Schultag: 0 % Erstattung der gezahlten Anmelde-, Schul- und Entwicklungsgebühren
Schülerinnen und Schüler, die die GESS verlassen und innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum ihres Austritts zurückkehren, müssen die Anmeldegebühr nicht erneut entrichten, sofern diese zuvor bereits bezahlt wurde. Schülerinnen und Schüler, die mehr als 3 Jahre nach ihrem letzten Schultag (dem sogenannten Austrittsdatum) an die GESS zurückkehren, müssen die Aufnahmegebühr entrichten.
Die Entwicklungsgebühr ist für jede Schülerin und jeden Schüler zu entrichten. Sie wird in zwei gleichen Raten zusammen mit den Schulgebühren in Rechnung gestellt. Ab dem dritten Kind sowie ab dem zweiten Jahr gilt für alle Schülerinnen und Schüler ein Rabatt von 50 % auf den veröffentlichten Satz der Entwicklungsgebühr.
Meldet sich eine Schülerin oder ein Schüler während des laufenden Schuljahres an, sind anteilige Schulgebühren zu entrichten, die gemäß folgender Tabelle berechnet werden:
Anteil der fälligen jährlichen Schulgebühren:
Die auf dieser Seite aufgeführten Schulgebühren sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Änderungen der Gebühren bleiben vorbehalten. Zur Klarstellung: Bei Abweichungen zwischen den auf dieser Seite veröffentlichten Gebühren und einer offiziellen Schulrechnung gilt der in der offiziellen Schulrechnung genannte Betrag; dieser geht dem auf der Website genannten Betrag vor.
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